Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Wesermarsch e.V.

§1 Kursangebot

Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Wesermarsch e.V., nachfolgend als DRK bezeichnet, bietet regelmäßig gemäß seinem Internetauftritt www.drk-wesermarsch.de Kurse an. Dieses Angebot umfasst zum einen öffentliche Kurse, die für jedermann zugänglich sind. Darüber hinaus werden auch geschlossene Kurse für Firmen, Vereine und sonstige Einrichtungen angeboten. Informationen über Art, Umfang, Durchführungsmodalitäten und Kursgebühren sind dem Internetauftritt für die einzelnen Kurse zu entnehmen und gelten für diese jeweils verbindlich.  

§2 Kursorte

Das DRK behält sich vor, nach und bei außergewöhnlichen Ereignissen den Kursort in einem zumutbaren Umkreis des ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen. Über die Verlegung und den jeweiligen Verlegungsort, werden die bis zu diesen Zeitpunkt angemeldeten Teilnehmer, nach Bekanntwerden durch die Ortsänderung erfordernden Ereignisses unverzüglich informiert. Sollte kein zumutbarer Ersatzort angeboten werden können, haben die Teilnehmer das Recht, Ihre Teilnahme aus diesem Grunde zu stornieren.  

§3 Anmeldung

Eine Anmeldung ist für alle öffentlichen Kurse erforderlich. Sie kann telefonisch oder über das Online-Anmeldesystem (Homepage) erfolgen. 

§4 Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung

Die Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung, ohne die eine Kursteilnahme nicht möglich ist, erfolgt je nach Anmeldung telefonisch (mündliche Zusage), schriftlich (per Post, Fax oder eMail) oder per automatisierter eMail-Funktion der Internet Anmeldedatenbank.

§5 Absage von Kursen

Ein öffentlicher Kurs kann durch das DRK abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist. Die erforderliche Anzahl ist für jede Kursart im Internetauftritt www.drk-wesermarsch.de beschrieben. Im Falle einer Absage werden alle angemeldeten Teilnehmer informiert und Ausweichtermine angeboten. 

§6 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung

Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen besteht erst, wenn nach einer Anmeldung (siehe §3) die entsprechende Bestätigung (siehe §4) erfolgt.   Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur dann möglich, wenn zu Lehrgangsbeginn noch freie Plätze vorhanden sind. In diesem Fall liegt die Entscheidung über eine Teilnahme beim Kursleiter vor Ort.  

§7 Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme

Eine erfolgreiche Teilnahme umfasst das aktive Einüben aller vorgestellten Maßnahmen. Welche Maßnahmen aktiv vom Teilnehmer einzuüben sind, geht aus den zum Lehrgangstag gültigen Lehrunterlagen und den Ausbildungsrichtlinien des DRK in ihrer jeweils aktuellen Fassung (einzusehen beim DRK) hervor. Personen mit einer Körperbehinderung oder Erkrankung, können von den praktischen Übungen befreit werden. Über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird eine Bescheinigung erteilt, nachdem bei kostenpflichtigen Angeboten auch die Gebühr entrichtet wurde (siehe §9).  Das DRK behält sich vor, eine Bescheinigung nicht zu erteilen, wenn sich Teilnehmer derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gewürdigt werden kann. Hierüber entscheidet der Kursleiter nach den Umständen vor Ort. Sollte der Kursleiter zu dem Schluss kommen, dass eine Teilnahmebescheinigung nach obiger Maßgabe nicht ausgestellt werden kann, wird er den Teilnehmer nach dessen Eintreffen am Kursort unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen.  

§8 Ausschluss von der Kursteilnahme, Hausrecht

Das DRK behält es sich vor, einen Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn er

  • trotzt vorhergehender Anmahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen macht,
  • trotz vorhergehender Anmahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt,
  • während des Kurses eine Straftat begeht,
  • trotzt vorhergehender Anmahnung andere Tatbestände begeht, die den geregelten Ablauf der Schulung gefährden.  

Der verantwortliche Kursleiter hat das Recht, zu jeder Zeit das ihm übertragene Hausrecht auszuüben.  Zudem behält sich das DRK vor, wegen des vertragswidrigen Verhaltens des Teilnehmers, auch in Hinblick auf eine entgangene Vergütung, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu fordern.  

§9 Zahlung der Kursgebühren

Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt:

  • mittels Paypal
  • in Ausnahmefällen mittels Barzahlung spätestens bei Kursbeginn in Euro (es werden keine 200 Euro und 500 Euro Banknoten akzeptiert),
  • mittels Formular (BG-Liste) zur Kostenabrechnung gegenüber eines Unfallversicherungsträgers (BG, GUV, UK) durch Vorlage spätestens bei Kursbeginn (siehe zusätzlich §10, 11 und 12)
  • mittels Rechnung, sofern dieses bei Vertragsschluss (Anmeldung) vereinbart wurde.  

§10 Abrechnung der Kursgebühren mit einem  Unfallversicherungsträger

Bei der Kursabrechnung mit einem Unfallversicherungsträger (wie beim Anmeldevorgang angegeben) gelten grundsätzlich die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 (insbesondere die Anzahl der abrechnungsfähigen betrieblichen Ersthelfer §26 Abs. 1). Im Zweifel muss sich der Anmeldende die Kostenübernahme im Vorfeld durch seinen Unfallversicherungsträger bestätigen lassen.

  • Für den Kostenträger Unfallversicherung gilt grundsätzlich: Der Anmeldende verpflichtet sich, das zur Kostenübernahme der Kursgebühren notwendige Formular (BG-Liste) dem DRK vollständig ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt bis spätestens bei Kursbeginn zukommen zu lassen.
  • Für den Kostenträger GUV-Oldenburg gilt nur bei Lehrerfortbildungen in Schulen zusätzlich: Die anmeldende Schule verpflichtet sich, die Kostenübernahme beim GUV-Oldenburg rechtzeitig zu beantragen. Das Bewilligungsschreiben muss dem DRK spätestens bei Kursbeginn vorliegen.
  • Für den Kostenträger GUV-Hannover/LUK-Niedersachsen gilt zusätzlich: Der Anmeldende verpflichtet sich, die Kostenübernahme beim GUV-Hannover/LUK-Niedersachsen rechtzeitig zu beantragen. Der bewilligte Antrag auf Kostenübernahme und die Teilnehmerliste muss dem DRK spätestens zu Kursbeginn im Original vorliegen, da sie für die Rechnungserstellung benötigt werden.
  • Für die Kostenträger BGW (BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und BGN (BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe) gilt: Der Anmeldende verpflichtet sich, die Kostenübernahme rechtzeitig bei der BGW bzw. BGN online zu beantragen. Die ihm zugesandte Teilnehmerliste der BGW muss dem DRK spätestens zu Kursbeginn im Original vorliegen, da sie für die Rechnungserstellung benötigt wird.

Wird die Kostenübernahme vom angegebenen Kostenträger ganz oder teilweise verweigert, werden diese der entsendenden Firma, Einrichtung etc. in Rechnung gestellt. Grundlage dafür ist die Höhe der Kursgebühren für Barzahler zum Zeitpunkt der Ausbildung.  

§11 Fehlendes Formular (BG-Liste) zur Kostenübernahme durch einen Unfallversicherungsträger

Liegen die erforderlichen Unterlagen (siehe § 10) bei Kursbeginn nicht vor, gilt:

  • dem Teilnehmer wird die Teilnahmebescheinigung unabhängig vom erfolgreichen Besuch des Kurses noch nicht ausgehändigt (erfolgt erst nach Vorlage der fehlenden Unterlagen),
  • der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zusendung der fehlenden Unterlagen zur Kostenabrechnung bis spätestens 7 Arbeitstage nach Kursende zu erwirken.  

Liegen die Unterlagen nicht im angegebenen Zeitraum in der DRK-Kreisgeschäftsstelle, Hafenstr. 47a, 26954 Nordenham vor, werden die Kursgebühren der entsendenden Firma, Einrichtung etc. in Rechnung gestellt. Grundlage dafür ist die Höhe der Kursgebühren für Barzahler zum Zeitpunkt der Ausbildung.

§12 Ausfallgebühren bei geschlossenen Kursen durch Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

Bei geschlossenen Kursen für Firmen, Vereine oder sonstige Einrichtungen wird entweder ein Pauschalpreis pro Kurs oder eine Teilnehmergebühr mit einer Mindestteilnehmerzahl vereinbart. Wird die vorgegeben Mindestzahl von kostenpflichtigen Teilnehmern (unabhängig vom jeweiligen Kostenträger) im Kurs nicht erreicht, wird der Fehlbetrag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Grundlage dafür ist die Höhe der Kursgebühren für Barzahler zum Zeitpunkt der Ausbildung. 

§13 Ausfallgebühren bei öffentlichen Kursen durch Abwesenheit

Die Abwesenheit bei öffentlichen Kursen ohne vorliegende Abmeldung, zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich. Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich, oder weitere dritte Personen, durchgeführt hat bzw. an das Unternehmen oder den Verein, in dessen Auftrag die Person sich, oder weitere Dritte, angemeldet hat. Die Abmeldung muss zu Kursbeginn vorliegen (telefonisch: 04401-70778-0 oder per eMail: ausbildung(at)drk-wesermarsch(dot)de). Die gesetzlichen Regelungen zur außerordentlichen Kündigungen und ggf. Schadenersatz infolge einer solchen Kündigung bleiben unberührt.  

§14 Ausfall des Kursleiters

Das DRK behält sich vor, bei Ausfall des Kursleiters in einem zumutbaren Zeitraum für personellen Ersatz zu sorgen. Ist dies nicht möglich, kann das DRK den Kurs absagen bzw. beenden. Über die Absage werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und möglichst über Ersatztermine in Kenntnis gesetzt. Sollte kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden können, haben die Teilnehmer das Recht, Ihre Teilnahme aus diesem Grunde zu stornieren. Schadensersatzansprüche gegenüber dem DRK aufgrund eines Personalausfalls sind ausgeschlossen.  

§15 Inhouse-Seminare Betriebshelfer

Bei Inhouse-Seminaren für Betriebshelfer gelten grundsätzlich die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 (insbesondere in Bezug auf die Unterrichtsräume Anlage 2 zu §26 Abs. 2) und die Mindestteilnehmerzahl von 12 Teilnehmern (Stand 01/24). Bei Inhouse-Seminaren werden den Firmen (außer Schulen und Kindergärten) zusätzlich Fahrtkosten in Rechnung gestellt (gem. Bundesreisekostenges.).

§16 Haftung

Schadensersatzansprüche gegenüber dem DRK aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des DRKs, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt wird.  

§17 Datenschutz

Mit der Registrierung beim Anbieter stimmt der Teilnehmer der Erfassung seiner personenbezogenen Daten zu. Der Anbieter unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Die personenbezogenen Daten werden bei Ihrer elektronischen Verarbeitung gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben verwendet.

Der Anbieter verwendet die Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken.

§18 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
   

Stand: Januar 2024