Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Nicht qualifizierte Krankentransporte (liegende oder Tragestuhl-Patienten)
Telefon 040 55 444 92 83
Qualifizierter Krankentransport (schlechter Allgemeinzustand, Schmerzen)
Telefon 0441 19222
Lebensbedrohlichen Notfälle
Notruf 112
1. Was ist der nicht qualifizierte Krankentransport?
Der nicht qualifizierte Krankentransport (Patientenfahrdienst) umfasst Fahrten, bei denen keine medizinische Betreuung während des Transports erforderlich ist. Diese Dienstleistung richtet sich an Patienten, die beispielsweise liegend oder im Tragestuhl transportiert werden müssen, jedoch keinen akuten medizinischen Bedarf haben.
Der nicht qualifizierte Krankentransport darf folgende Fahrten übernehmen:
- Liegende Patienten ohne akuten medizinischen Zustand.
- Patienten, die im Tragestuhl sitzen können, aber ebenfalls keine medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen.
Für die Bestellung eines solchen Transports ist ab sofort folgende Telefonnummer gültig:
040-55 444 92 83
2. Qualifizierter Krankentransport und Notfälle
Sollte der Patient hingegen über einen schlechten Allgemeinzustand, starke Schmerzen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen klagen, ist ein qualifizierter Krankentransport erforderlich. Dieser wird von Rettungssanitätern begleitet, die medizinische Maßnahmen während der Fahrt durchführen können.
Für den qualifizierten Krankentransport wählen Sie bitte die Nummer:
0441-19222
In akuten, lebensbedrohlichen Situationen oder bei Notfällen ist immer der Notruf 112 zu wählen.
3. Unterschiede zwischen nicht qualifiziertem und qualifiziertem Krankentransport
Der nicht qualifizierte Krankentransport umfasst Fahrten für Patienten, die keinen medizinischen Bedarf während der Fahrt haben, wie z.B. bei Entlassungen aus dem Krankenhaus oder bei Überführungen zu geplanten Behandlungen, bei denen kein medizinisches Eingreifen nötig ist.
Im Gegensatz dazu wird der qualifizierte Krankentransport von Krankentransportwagen (KTW) durchgeführt, die mit Rettungssanitätern und medizinischem Equipment besetzt sind, um bei Bedarf medizinische Hilfe während der Fahrt zu leisten.
4. Wichtiger Hinweis zur Klärung des Transportbedarfs
Um Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir darum, bei der Anfrage am Telefon den Patienten oder die anfragende Person immer zu fragen, **was auf dem Transportschein angekreuzt wurde:
- Wenn Taxi oder Mietwagen angekreuzt wurde, ist der nicht qualifizierte Krankentransport zuständig.
- Wenn Krankentransportwagen (KTW) angekreuzt wurde, handelt es sich um einen qualifizierten Krankentransport, der über die Nummer 0441-19222 zu bestellen ist.
Sollte es Unklarheiten geben oder man sich nicht sicher sein, welcher Transport benötigt wird, verweisen wir gerne auf die Leitstelle Hamburg, die unter der oben genannten Telefonnummer 040-55 444 92 83 erreichbar ist und weitere Fragen kompetent beantworten kann.
5. Hinweis zum Rollstuhltransport
Es ist besonders wichtig zu wissen, dass der Bereich des nicht qualifizierten Krankentransports keine Rollstuhlpatienten transportieren kann. In unserem aktuellen System, das derzeit in Niedersachsen etabliert wird, ist diese Dienstleistung nicht integriert.
Im Falle eines Rollstuhltransports bitten wir darum, Kontakt mit dem hauseigenen Fahrdienst oder einem benachbarten Kreisverband, der diese Dienstleistung anbietet, aufzunehmen. Der Transport muss dann entsprechend über eigene Mittel organisiert und geplant werden.
Zusammenfassung:
- Für nicht qualifizierte Krankentransporte (liegende oder Tragestuhl-Patienten) die Nummer 040-55 444 92 83 nutzen.
- Für qualifizierte Krankentransporte (schlechter Allgemeinzustand, Schmerzen) die Nummer 0441-19222 wählen.
- Bei lebensbedrohlichen Notfällen immer den Notruf 112 anrufen.
- Rollstuhltransporte sind nicht im System des nicht qualifizierten Krankentransports integriert und müssen separat organisiert werden.