Portrait einer Mutter mit Baby. Foto: M. Eram / DRK e.V.

Vorsorge und Rehabilitation

Sie sind erschöpft, Ihre Gesundheit ist gefährdet oder angeschlagen. Die Gründe, die eine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme erforderlich machen, sind so vielfältig wie die Lebensumstände von Familien.

Ansprechpartnerin

Frau Evelin Nawrocki

Telefon 04401 70778-0
evelin.nawrocki(at)drk-wesermarsch(dot)de

An wen richtet sich unser Angebot?

    • Mütter mit Kindern
    • Väter mit Kindern
  • Beratung zu Mutter Kind KurenFoto: M. Eram / DRK e.V.
    Foto: M. Eram/DRK e.V.

Wie läuft das Antragsverfahren bei Mütter / Väter-Kind- Kuren ab?

In sechs Schritten den Kurantrag richtig stellen:
  1. Kostenlose Beratung: Am Anfang steht ein Beratungsgespräch in unserer Beratungsstelle. Unsere Beratungsstelle ist im MGW-Verbund.
  2. Attest: Dort erhält man dann das Attestformular für die Kurmaßnahme.
  3. Besuch bei Ärztin oder Arzt: Nun geht es zum Arzt, der die nötigen medizinischen Voraussetzungen für die Mutter - und gegebenenfalls auch für ihre Kinder - feststellt und detailliert attestiert.
  4. Mit der BeraterIn den Antrag vorbereiten: Zurück in der Beratungsstelle werden wichtige Details geklärt- hier wird nun über die Frage beraten, ob die Mutter allein oder gemeinsam mit dem Kind in die Maßnahme fährt. Die Beraterin kann auch prüfen, ob bei finanziellen Schwierigkeiten mit Spendengeld des MGW geholfen werden kann.
  5. Die geeignete Klinik finden: Die Beratungsstelle im MGW hilft auch bei der Klinikwahl und bei der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes.
  6. Antrag zur Krankenkasse: Der Kurantrag geht an die Krankenkasse. Diese entscheidet über die Bewilligung. Falls die Kasse den Antrag ablehnt, unterstützt die Beratungsstelle auch beim Widerspruch. Auch nach der Kurmaßnahme geht die besondere Begleitung der Mütter im MGW weiter. Nachsorgeangebote - meist in den Beratungsstellen – können den Kurerfolg sichern helfen.Im Müttergenesungswerk arbeiten die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände zusammen mit 82 anerkannten Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken. Weitere Informationen und die Beratungsstelle in Wohnortnähe über die Beratungsstellensuche auf www. muettergenesungswerk.de. (Pressedienst Müttergenesungswerk)
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme. Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. In Härtefällen berät Sie Ihr DRK-Kreisverband über andere Finanzierungswege und Zuschussmöglichkeiten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Die Beraterin im DRK-Kreisverband informiert Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weist auf entsprechende Angebote hin. Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie z.B. zu der jeweiligen Einrichtung, oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes. Gerne übernimmt die DRK-Beraterin die Reservierung in einer geeigneten DRK-Einrichtung für Sie.