Theorie (90 Minuten)
1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen des Verbrennung und Vorgänge beim Löschen
- häufige Brandursachen/Brandbeispiele wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
- betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation des Betriebes nach DIN 14096 “Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushgängen"
- Alarmierungswege und -mittel
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtwegs
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 “Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung”
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B,C, D, E und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
4. Gefahren durch Brände
- Gefährungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonxid)
- thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
- mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
- besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
Praxis (circa zehn Minuten pro Teilnehmer)
Praktische Übung
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von
- Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungenerfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metall-brände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Ziel der Schulung
Nach Abschluss der Schulung sind die Teilnehmer in der Lage, ihre Aufgaben als Brandschutzhelfer sicher und gemäß den Vorgaben der DGUV 205-023 und ASR A2.2 auszuführen. Sie kennen die Brandgefahren am Arbeitsplatz und wissen, wie sie im Notfall richtig reagieren.