buehnenbild_Zelck_Rettungsdienst_DRK_Bitburg_hq-Q__01_.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

Medizinische Erstversorgung

Ansprechpartner

Mario Oitmann

Telefon 04401 70778-16
mario.oitmann@drk-wesermarsch.de

Ziel dieses Moduls ist es, die Bevölkerung über die Erste-Hilfe-Ausbildung hinausgehend so auszubilden, dass diese in der Lage ist, erweiterte medizinische Erstmaßnahmen auch über einen längeren Zeitraum durchzuführen und professionelle Einsatzkräfte bei der Notfallversorgung zu unterstützen.


Inhalte

  • Das Hilfeleistungssystem in Deutschland
  • Erste Hilfe in außergewöhnlichen Notlagen z.B. psychische Betreuung, improvisierte Ruhigstellung von Gelenkverletzungen, Wundversorgung
  • Unterstützung von Einsatzkräften in außergewöhnlichen Notlagen z.B. Umgang mit einer Krankentrage

Die Kurse richten sich insbesondere an Angehörige des JRK-Schulsanitätsdienstes, Schüler der Grund- und Sekundarstufe sowie in Förderzentren.

Modulsteckbrief

Veranstaltungstitel
Medizinische Erstversorgung

Zielgruppen

  • Junge Menschen: Jugendliche/Junge Erwachsene zwischen 10 und 20 Jahren
  • (junge) Familien
  • "Ruheständler"

Veranstaltungsart
Lehrgang

Dauer des Moduls
6 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)

Teilnahmevoraussetzung
Angehörige der Zielgruppe

Lernfelder

  • Wie leiste ich bei einer außergewöhnlichen Notlage eine erweiterte medizinische Erstversorgung über einen längeren Zeitraum
  • Wie unterstütze ich professionelle Einsatzkräfte bei der Notfallversorgung (medizinisch)

Förderung
Die ausbildenden Stellen erhalten je ausgebildeter Person 42,00 Euro (Pauschale).

Hinweise

  • Alle Module sind standardisiert aufgebaut. Allgemeine Hinweise für die Ausbildenden zur zielgruppenspezifischen Umsetzung der Inhalte sind in den Vorbemerkungen und Hinweisen zu finden.
  • Es werden keine Kursgebühren erhoben. Die ausbildenden Stellen erhalten je ausgebildeter Person und Unterrichtseinheit einen Pauschalbetrag. Dieser Pauschalbetrag basiert auf dem "Bundes-Durchschnittskostensätzen für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung". Erweiterungsmodule können nicht über die EHSH Zentralstelle abgerechnet werden.